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Prävention

Mit Prävention meint der CBP an dieser Stelle vor allem den Schutz vor Gewalt und Missbrauch und die kritische Auseinandersetzung mit freiheitsentziehenden Maßnahmen.

Über Prävention im Sinne einer Gesundheitsvorsorge informiert diese Seite unter dem Punkt Gesundheit & Pflege.

Die heutigen Rahmenbedingungen sorgen für einen größtmöglichen Schutz für diejenigen, die bei aller Selbstbestimmung in gemeinschaftlichen Wohnformen leben. In institutionalisierten Settings und den dort vorgegebenen Strukturen und Organisationskulturen besteht immer die Gefahr der Bevormundung. Diese Gefahr ist stets wachsam im Bewusstsein zu halten. Die Würde und Rechte von schwerst- und mehrfachbehinderten Menschen müssen immer gewahrt sein. Das ist eine anspruchsvolle Aufgabe und ein Kernanliegen christlicher Nächstenliebe. Die Stärkung der Selbstbestimmung trägt zum Schutz und zur Abwehr vor Gewalterfahrungen bei. Prävention ist essentiell und sorgt dafür, dass sich bedrückende und schmerzhafte Erfahrungen, die z. B. auch Kinder und Jugendliche in katholischen Heimen der Behindertenhilfe und Psychiatrie in früheren Zeiten machen mussten, nicht wiederholen können.

Ein Thema mit Paradoxon-Charakter sind freiheitsentziehende Maßnahmen (FEM) in der Behindertenhilfe und in psychiatrischen Einrichtungen. Die Empfehlungen des UN-Fachausschusses für die Rechte der Menschen mit Behinderung zur Umsetzung der Konvention in Deutschland sind klar: Komplettverzicht auf jegliche Form körperlicher oder chemischer Freiheitsbeschränkung. Doch bei Fällen wie Suizidalität und Selbstgefährdung, Aggressivität, Delinquenz, Substanzkonsum, Neigung zu Manipulation und schwerer Belästigung muss die Frage  eine Abwägungssache bleiben dürfen. Weder die Psychiatrie-Enquete noch die UN-Behindertenrechtskonvention haben bisher das Dilemma des Zwangs und des Freiheitsentzugs lösen können, es sei denn um den Preis des Exklusion bestimmter Menschen aus jeglicher sorgender Hilfe. FEM dürfen aus Sicht des CBP nur als aller letzte Option unter engen rechtlichen Regeln eingesetzt werden, wenn andere mildere Mittel versagt haben und erhebliche selbst- oder fremdgefährdende Bedrohungen zu fürchten sind. Der Aufbau einer sorgenden und verlässlichen Unterstützungslandschaft, die sich ihrer lebensschützenden Verantwortung bewusst ist, muss weiter vorangetrieben werden. Dazu gehören niederschwellige wie hoch strukturierte Hilfen mit gleicher Existenzberichtigung - als sich ergänzende Settings, die sich nicht gegeneinander ausspielen lassen.

  • Stellungnahmen
  • Pressemitteilungen
Stellungnahmen

Stellungnahmen PDF

PDF | 548,7 KB

CBP-Leitlinien: Freiheitsentziehende Maßnahmen bei erwachsenen Menschen mit Behinderung/ psychischer Erkrankung– nur als letztes Mittel in der fachlichen Arbeit

Freiheitsentzug hat in den CBP-Einrichtungen und Diensten nur einen Platz als Ultima Ratio Option. Der CBP fordert zur Unterstützung der skizzierten Gruppe von Menschen mit Behinderung und/oder psychischer Erkrankung eine Gemeinschaftsanstrengung.
PDF | 500,1 KB

Freiheitsentziehende Maßnahmen bei erwachsenen Menschen mit Behinderung und/ oder psychischer Erkrankung – nur als letztes Mittel. Eine Positionierung mit Forderungen!

Die vorliegenden Leitlinien wenden sich an Träger, Einrichtungen und Dienste, die Leistungen für erwachsene Menschen mit Behinderung und/ oder psychischer Erkrankung erbringen. Der CBP empfiehlt diese zu beachten, wenn Einrichtungen freiheitsentziehende Maßnahmen im Alltag anwenden. Sie enthalten darüber hinaus eine Vielzahl von Empfehlungen zur vorgelagerten Vermeidung von Gewalt.
PDF | 113,2 KB

CBP-Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Rechte von Betroffenen bei Fixierungen im Rahmen von Freihei

Der CBP stellt fest, dass der Referentenentwurf den Bereich der geschlossenen Unterbringung nach § 1906 BGB weiterhin nicht ausreichend konkretisiert. Der CBP sieht den folgenden gesetzgeberischen Prüfungsbedarf: Klarstellung zum Richtervorbehalts für Fixierungen während einer zivilrechtlichen Unterbringung gemäß § 1906 BGB. Auf Grund der unterschiedlichen Praxis in den einzelnen Bundesländern und diverser Auffassungen in der Rechtsliteratur ist es notwendig, die Regelung des § 1906 Abs. 4 BGB zu ergänzen.
PDF | 280,9 KB

Positionen der hier zeichnenden Verbände des Kontaktgesprächs Psychiatrie zu aktuellen Überlegungen für eine nationale Suizidpräventionsstrategie

PDF | 94,8 KB

Freiheitsbeschränkende Maßnahmen bei Kindern und Jugendlichen nur als Ultima Ration - eine aktualisierte Empfehlung!

Die Empfehlungen geben Hilfestellung zur Vermeidung von freiheitsentziehenden Maßnahmen geben sowie Orientierung bei der ggfs. erforderlichen Anwendung von freiheitsentziehenden Maßnahmen. Die Empfehlungen ersetzen keine rechtliche und praktische Einzelfallbeurteilung im Sinne einer rechtlichen Verbindlichkeit, die erst durch die Prüfung der konkreten Situation vor Ort rechtlich gewertet werden muss.
PDF | 175 KB

Stellungnahme zum Gesetzentwurf zu ärztlichen Zwangsmaßnahmen

Stellungnahme des CBP zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung der materiellen Zulässigkeitsvoraussetzungen von ärztlichen Zwangsmaßnahmen in § 1906 Abs. 3 BGB und Stärkung des Selbstbestimmungsrechts von Betreuten vom 14.12.2016
Pressemitteilungen

Pressemitteilungen PDF

PDF | 296 KB

Gedenktag für Opfer des Nationalsozialismus

Der Vorsitzende des Bundesverbandes Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie e.V. Johannes Magin erinnert anlässlich des Gedenktages für die Opfer des Nationalsozialismus an die systematische Tötung von Menschen mit Behinderung.
PDF | 183,1 KB

Für gesellschaftliche Solidarität – CBP gedenkt der Opfer des Nationalsozialismus

Der Bundesverband Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie e. V. (CBP) gedenkt den Opfern der „Euthanasie“-Verbrechen im Nationalsozialismus. Der CBP mahnt, dass es heute mehr denn je die Solidarität der gesamten Gesellschaft braucht und der zunehmenden Spaltung entgegengewirkt werden muss, die zuletzt durch die Corona-Pandemie sichtbar wurde.
PDF | 460,1 KB

Der Verband Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie e. V. (CBP) äußert sich vor dem Hintergrund der aktuell veröffentlichten MHG-Studie der Deutschen Bischofskonferenz.

Der CBP als Teil der katholischen Kirche setzt auf Aufklärung und Prävention zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in den Einrichtungen und Diensten seiner Mitglieder. Die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung und psychischen Erkrankungen muss gestärkt werden, damit sie klar ihre Wünsche und Grenzen äußern und auf Missstände aufmerksam machen können. Damit ein Wegsehen unmöglich wird, darf ein Klima der Autoritätshörigkeit und Vertuschung nicht geduldet werden.
Stiftung Anerkennung und Hilfe Logo

Publikationen

PDF | 1,7 MB

Freiheitsentziehende Maßnahmen: Schutz und Freiheit - ein Widerspruch?

Juli 2018 - Janina Bessenich, Winfried Gaul-Canjé, Thorsten Hinz, Gitta Bernshausen, Rupert Vinatzer, Norbert Witt, CBP-Ausschuss Kinder und Jugendliche und AG Mehrfachdiagnosen, Kerstin Tote
PDF | 689,9 KB

Geschlossene Unterbringung - Beiträge zu einer schwierigen, aber notwendigen Debatte

November 2015 - Snefried-Oda Buchweitz-Klingsöhr, Wilfried Gaul-Canjé, Iris-Tatjana Graef-Caelliss, Lothar Hellthal, Julia Krieger, Matthias Rosemann, Ingmar Steinhart, Eva Straub, Rupert Vinatzer
PDF | 2,1 MB

Niemand darf mir weh tun!

Handreichung zur Prävention sexueller Gewalt in leichter Sprache - Print-Ausgabe ab 10 Ex. bestellbar; 0,50€ pro Ex. zzgl. Versandkosten
PDF | 169,4 KB

Flyer für Bücher Heimkinderzeit

zur Bestellung beim Lambertus-Verlag
PDF | 3 MB

Kinder dürfen nein sagen

Hier zum Downloaden - keine Bestellung von Print-Exemplaren mehr möglich.
PDF | 322,4 KB

CBP-Leitlinien zum Umgang mit und zur Prävention von sexueller Gewalt

nur als Download verfügbar
PDF | 2 MB

Dokumentation Gewaltfreie Behindertenhilfe 2012

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Portraitfoto Janina Bessenich
Janina Bessenich
Geschäftsführerin und Justiziarin
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030 28 44 47 822
cbp@(BITTE ENTFERNEN)caritas.de
Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie e. V.
Reinhardtstraße 13
10117 Berlin
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