Der fünfte digitale BTHG-Fachtag im laufenden Jahr ist der Schnittstelle zwischen Eingliederungshilfe und Behandlungspflege gewidmet.
Zunehmend wirkt sich die problematische Schnittstelle auf Menschen mit besonders intensivem pflegerischen Bedarf aus, die beispielsweise beatmungspflichtig sind.
Mit Einführung der Außerklinischen-Intensivpflege-Richtlinie (AKI-Richtlinie) des Gemeinsamen Bundesausschusses sollte diese Personengruppe davor geschützt werden, länger als nötig beatmet und von nicht hinreichend qualifiziertem Personal versorgt zu werden.
Mittlerweile versuchen die die Krankenkassen die Kosten für die Maßnahmen der außerklinischen Intensivpflege zunehmend in die Pflege und in die Eingliederungshilfe zu verlagern. Menschen, die bislang in ihrem häuslichen Umfeld versorgt wurden, langfristig auf eine Versorgung mit intensivmedizinischen Geräten und deren Überwachung durch qualifizierte Fachkräfte angewiesen sind oder wegen wiederkehrend lebensbedrohlicher Krisensituationen einen dauerhaft hohen Betreuungsbedarf haben, bekommen diese Leistung immer öfter nicht mehr von Krankenkassen bewilligt. Sie werden auf Pflegeheime verwiesen. Aber weder die Pflegekassen noch die Träger der Eingliederungshilfe erteilen in diesen Fällen ohne Weiteres Kostenzusagen und den Betroffenen bzw. ihren Angehörigen bleibt nur der Weg zum Sozialgericht.
Unser Referent, Dipl.Ing.Markus Behrendt ist Vorsitzender und Mitgründer des Vereins IntensivLeben e.V. und arbeitet in der Patientenvertretung des Gemeinsamen Bundesausschusses mit. Er wird über die aktuelle Situation der ambulanten Intensivpflege berichten.
Im zweiten Teil der Veranstaltung werden wir wieder aktuelle gerichtliche Entscheidungen zur Abgrenzungsproblematik vorstellen.