Studie: „Die AfD – eine Gefahr für Menschen mit Behinderungen“
AfD wertet Menschen systematisch ab
Einleitend führt die Analyse Beispiele der systematischen Abwertung von Menschen mit Behinderungen durch die AfD auf, beginnend mit der AfD-Anfrage im Deutschen Bundestag im März 2018. Die Abwertung von Menschen mit Behinderungen ist Teil des systematischen Ablehnens der Garantie der Menschenwürde für alle Menschen in Deutschland - verankert in Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes - durch die AfD.
"Die Partei Alternative für Deutschland (AfD) hat sich seit ihrer Gründung 2013 fortlaufend radikalisiert und zu einer national-völkischen und damit rechtsextremen Partei entwickelt, die das Ziel verfolgt, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beseitigen. Bereits den Programmen der Partei lässt sich ein politisches Konzept entnehmen, das auf die Missachtung der in Artikel 1 Absatz 1 GG verbrieften Garantien abzielt." (Prof. Dr. Beate Rudolf in der Einführung der Analyse)
Die Studie belegt
- die Abwertung von Menschen mit Behinderungen, indem AfD-Politiker:innen Behinderung als Begriff zur Beleidigung von Menschen einsetzen
- die Verbreitung von Gedankengut, in dem das Recht auf Leben für Menschen mit Behinderungen infrage gestellt wird, in sozialen Medien
- die Verbreitung von menschenfeindlichen Äußerungen und die Verschiebung der "Grenzen des Sagbaren"
- das Erzeugen einer Stimmung gegen Menschen mit Behinderungen in der breiten Öffentlichkeit.