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17.10.2019

Armutsfalle psychische Erkrankung und Behinderung

Anlässlich des heutigen Internationalen Tages für die Beseitigung der Armut und dem päpstlichen Welttag der Armen am 17. November 2019 macht der Bundesverband Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie e. V. (CBP) auf die Armutsspirale aufmerksam, in denen sich viele Menschen mit Behinderungen und psychischen Erkrankungen befinden.

Erschienen am:

17.10.2019

Herausgeber:
Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie e. V.
Reinhardtstraße 13
10117 Berlin
+49 30 28 44 47 822
+49 30 28 44 47 828
+49 30 28 44 47 822
+49 30 28 44 47 828
+49 30 28 44 47 828
cbp@(BITTE ENTFERNEN)caritas.de
  • Beschreibung
Beschreibung

Menschen mit Behinderungen und psychischen Erkrankungen sind überproportional von Armut betroffen. So geht eine schwere oder chronische psychische Erkrankung vielfach mit dem Verlust des Arbeitsplatzes einher oder verhindert überhaupt erst die Aufnahme einer geregelten Tätigkeit. Da die bestehenden Rehabilitationsmaßnahmen zu kurz greifen oder unzureichend sind, landen immer mehr Menschen mit psychischen Erkrankungen in der Erwerbslosigkeit.

Menschen mit schwersten und mehrfachen Behinderungen, die kaum oder gar keine Chance auf eine Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt haben und selbst in den Werkstätten für Menschen mit Behinderung (WfbM) nicht arbeiten dürfen, da sie das sogenannte "Mindestmaß an wirtschaftlich verwertbarer Arbeit" nicht erreichen, sind in der Regel zeitlebens auf Sozialhilfe (Grundsicherung) angewiesen. Sie wohnen sehr häufig in besonderen Wohneinrichtungen und dort steht ihnen per Gesetz weniger Geld zu als Sozialhilfeempfängern, die im eigenen häuslichen Umfeld leben. Für sie gilt ab dem 1. Januar 2020 die Regelbedarfsstufe 2, in die eigentlich gemeinsam im Haushalt lebende Ehegatten oder partnerschaftliche Gemeinschaften eingeordnet sind. "Dieser Satz liegt 43 €, also mehr als 10 % unter dem von Alleinstehenden, obwohl Menschen mit Schwerst- und Mehrfachbehinderung in besonderen Wohnformen auch alleinstehend sind. Das stellt klar eine Diskriminierung dieser Menschen aufgrund ihrer Behinderung dar", kritisiert Johannes Magin, 1. Vorsitzender des CBP

Damit Armut nicht das unausweichliche Schicksal dieser Menschen wird, fordert der CBP:

  • Die Reha- und Integrationsmaßnahmen für Menschen mit psychischen Erkrankungen zur Teilhabe am Arbeitsleben müssen sich verbessern und nachhaltiger gestaltet werden! Das schnelle Abschieben in Sozial- und Eingliederungshilfe ist zu verhindern. Politik und Rehabilitationsträger stehen hierbei in der Verantwortung, für Betroffene Voraussetzungen für alternative Beschäftigungsmöglichkeiten mit Unterstützung auf dem ersten Arbeitsmarkt zu schaffen.
  • Menschen mit Schwerst- und Mehrfachbehinderungen, die in besonderen Einrichtungen wohnen, müssen ab 2020 den Sozialhilfe-Regelsatz 1 für Alleinstehende erhalten. Mit den Leistungen der Sozialhilfe befinden sich Leistungsempfänger bereits unter der Armutsgrenze. Menschen mit Behinderung werden finanziell noch mehr eingeschränkt, ohne selbst an ihrer Situation etwas ändern zu können. Dieser Diskriminierung muss Einhalt geboten werden!

"Menschen mit Behinderungen und psychischen Erkrankungen dürfen nicht zu den Ärmsten der Armen werden! Durch ihre Beeinträchtigungen und nur unzureichende Unterstützung unserer Gesellschaft finden sie sich vielfach in einer Armutsspirale wieder, die zu einem sozialen und finanziellen Absturz der Person und auch ihrer Familien führen kann", verdeutlicht Johannes Magin. Der angespannte Wohnungsmarkt mit zu wenig (barrierefreien) Sozialwohnungen verschärft die Lage zusätzlich. Eine bezahlbarere Wohnung ist vielerorts schwierig zu finden, so dass Wohnungslosigkeit droht. Ohne festen Wohnsitz fallen diese Menschen oft völlig aus dem Hilfssystem und kommen ohne Unterstützung meist nicht mehr hinein.

Für den CBP stellen diese Umstände klare Verstöße gegen das Würde-Gebot der christlichen Soziallehre und das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, kurz UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), dar. Laut UN-BRK darf niemand aufgrund einer Behinderung oder psychischen Erkrankung in irgendeiner Weise Benachteiligungen erfahren. Seit zehn Jahren ist die UN-BRK in Deutschland geltendes Recht.

  • Ansprechperson
Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie e.V.
+49 30 28 44 47 822
+49 30 28 44 47 822
cbp@(BITTE ENTFERNEN)caritas.de

Weitere Informationen zum Thema

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Soziale Teilhabe

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Armutsfalle psychische Erkrankung und Behinderung

Anlässlich des heutigen Internationalen Tages für die Beseitigung der Armut und dem päpstlichen Welttag der Armen am 17. November 2019 macht der Bundesverband Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie e. V. (CBP) auf die Armutsspirale aufmerksam, in denen sich viele Menschen mit Behinderungen und psychischen Erkrankungen befinden. Der CBP fordert eine Verbesserung von Reha- und Integrationsmaßnahmen sowie die Abschaffung der Diskriminierung im Bereich der Sozialhilfe.
YouTube cbp.caritas.de Linkedin cbp.caritas.de
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