Der Bundesverband Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie (CBP) fordert eine breite gesellschaftliche Debatte über Sterbebegleitung und die Möglichkeiten der Assistenz in existenziellen Lebenskrisen. Hintergrund ist die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Februar 2020 zum assistierten Suizid. Die Feststellung des Rechts auf selbstbestimmten Tod hat manche überrascht und insbesondere in christlichen Kreisen viele Reaktionen ausgelöst.
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts steht im Widerspruch zur uneingeschränkten christlichen Option für das Leben und der Norm der Nichtselbsttötung. Dies fordert sowohl Einrichtungen des Verbandes politisch, aber auch Mitarbeitende in ihrem Handeln bei Gewissensentscheidungen heraus. Auch wenn der CBP von seiner Grundhaltung her eine andere Position vertritt, ist er aufgefordert, sich mit dieser neuen rechtlichen Situation auseinanderzusetzen, die Auswirkungen auf die Praxis hat.
Unter dem Titel "Assistenz in existenziellen Lebenskrisen - Leben und Tod als Projekt?" veranstaltet der CBP daher eine Fachtagung zum Thema. Am 15. und 16. November kommen in Berlin Leitungs- und Fachkräfte der Behindertenhilfe und Sozialpsychiatrie zusammen, um sich über die Frage auszutauschen, wie im professionellen Kontext Assistenz für Menschen in existenziellen Krisen überdacht und ausgestaltet werden kann.
Die Ziele der Fachtagung sind, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu verstehen, die christlichen Normen und Werte im Kontext von Sterbebegleitung zu bedenken, die eigenen Erfahrungen zu reflektieren und die künftige Praxis in den Einrichtungen der Behindertenhilfe und Psychiatrie zu erörtern. Es geht weniger darum, die juristischen Aspekte zu beleuchten, sondern vielmehr die Thematik in verschiedenen Dimensionen zu erörtern.
Gerade der Umgang mit Menschen mit Behinderungen oder psychischen Erkrankungen muss nach Ansicht des CBP reflektiert und eine breite gesellschaftliche Debatte über Sterbebegleitung sowie die Möglichkeiten der Assistenz in existenziellen Lebenskrisen geführt werden. Zum Umgang mit dem Thema hat der CBP bereits eine Orientierung erarbeitet, die auf der Fachtagung vorgestellt und erörtert wird.
Neben diesem Schwerpunkt befasst sich die Tagung mit weiteren Aspekten der Begleitung von Menschen am Lebensende - angesichts der demografischen Entwicklung und der wachsenden Anzahl von älter werdenden Menschen in den Einrichtungen ein immer wichtigeres Thema.
Die Orientierung des CBP zum Thema Sterbebegleitung kann unter folgenden Link heruntergeladen werden:
https://www.cbp.caritas.de/cms/contents/cbp.caritas.de/medien/dokumente/publikationen/stellungnahmen/orientierungsleitfad/cbporientierungsleitfadensuizidmai2021.pdf?d=a&f=pdf