Anlässlich der Mitgliederversammlung des Bundesverbands Caritas Behindertenhilfe & Psychiatrie e. V. (CBP) am 19. und 20. November 2020 fordern die vertretenen Sozialunternehmen von Bund und Ländern:
- Bundeseinheitliche Regelungen zur Finanzierung der pandemiebedingten Mehrkosten in Einrichtungen und Diensten für Menschen mit Behinderung
- Garantie der gesundheitlichen Versorgung von Menschen mit Behinderungen
- Sicherstellung der Angebote der Eingliederungshilfe auch in der Zukunft
- Umsetzung des Rechts auf Bildung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen
- Gewährleistung der digitalen Teilhabe für Menschen mit Behinderungen
- "Mehr wert als ein Danke" - bessere Arbeitsbedingungen für die Mitarbeiter_innen in der Eingliederungshilfe
"Die Einrichtungen und Dienste der Behindertenhilfe und Psychiatrie sind während der ersten Welle der Corona-Pandemie in Vorleistung gegangen. Ohne dass sie finanziell abgesichert waren, haben sie sich den enormen Herausforderungen angenommen und die Unterstützung der Menschen mit Behinderungen und psychischen Erkrankungen sichergestellt. Wir haben darauf vertraut, dass Bund, Länder und Kommunen uns nicht hängen lassen werden. Nun zeigen sich weiterhin große Absicherungslücken zum Nachteil der Einrichtungen und Dienste. Viele unserer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sind erschöpft. Personalengpässe und unzureichende Schutzschirme gefährden den Schutz insbesondere von Menschen mit schweren und mehrfachen Behinderungen," kritisiert Johannes Magin, 1. Vorsitzender des CBP und Abteilungsleiter bei der Katholischen Jugendfürsorge der Diözese Regensburg.
Weder die Einrichtungen und Dienste der Behindertenhilfe und Psychiatrie noch die Menschen mit Behinderungen und psychischen Erkrankungen werden bei relevanten Gesetzentwürfen ausreichend berücksichtigt. Für das Personal ist keine Corona-Prämie vorgesehen, obwohl es durch die Infektionsgeschehen in einigen Einrichtungen hohen Risiken ausgesetzt war. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter begleiteten die Menschen mit Unterstützungsbedarf aufgrund der Besuchsverbote teilweise als einzige Ansprechpersonen vor Ort emotional durch die schwierige Zeit. Die Heilerziehungspfleger_innen sind zudem in der nationalen Testverordnung nicht als Fachkräfte anerkannt, die PoC-Schnelltests durchführen dürfen. Und selbst wenn die Fachkräfte vor Ort die Tests durchführen dürften, sind die dadurch entstehenden Personalmehrkosten bisher nicht abgedeckt. Mehrarbeit des Personals oder der Wegfall anderer Leistungen für die Menschen mit Behinderungen sind die Folge. Auch das Sozialdienstleister-Einsatzgesetz bietet - anders als das Krankenhausentlastungsgesetz - keinen umfänglichen Deckungsschutz für die Einrichtungen und Dienste der Eingliederungshilfe. Für viele relevante Angebote, z. B. familienentlastende Dienste, Frühförderstellen und medizinische Behandlungszentren, existiert bisher kein Schutzschirm. Für andere Bereiche sind die Hilfen, wenn Leistungen aufgrund der Pandemie nicht angeboten werden können, nicht kostendeckend.
Diese Versäumnisse auf Gesetzesebene könnten verhindert werden, wenn insbesondere das Bundesministerium für Gesundheit während der Pandemie Menschen mit Behinderungen und psychischen Erkrankungen sowie ihre Verbände frühzeitig in die Gesetzesvorhaben einbeziehen würden. Dadurch würde automatisch auch für die Barrierefreiheit der Kommunikation sensibilisiert werden - ein Punkt, der bisher vielfach bei der Weitergabe von Informationen an die Bevölkerung kritisiert wird. Zudem sind bundeseinheitliche Regelungen zur Finanzierung der Corona-bedingten Mehraufwendungen in Einrichtungen und Diensten der Behindertenhilfe und Sozialpsychiatrie notwendig. Solche Regelung bestehen beispielsweise seit Beginn der Pandemie in der Altenhilfe.
Vor dem Hintergrund der steigenden Fallzahlen bereitet es dem CBP große Sorge, dass die Kapazitäten in der Gesundheitsversorgung knapp werden. Es muss sichergestellt werden, dass Menschen nicht aufgrund ihrer Behinderungen schlechtere Behandlungsmöglichkeiten erhalten oder von einer lebensrettenden medizinischen Behandlung ausgeschlossen werden. Um das auszuschließen fehlt jedoch aktuell eine klare gesetzliche Grundlage.