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14.09.2020

Werkstätten nachhaltig finanzieren – für faire Entgelte und den Zugang zur Arbeit für alle Menschen mit Behinderung

Der CBP setzt sich für eine regelmäßige Entgelterhöhung für Beschäftigte in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) und die Existenzsicherung der Werkstätten ein. Darüber hinaus fordert er die Teilhabe am Arbeitsleben auch für Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf.

Erschienen am:

16.09.2020

Herausgeber:
Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie e. V.
Reinhardtstraße 13
10117 Berlin
+49 30 28 44 47 822
+49 30 28 44 47 828
+49 30 28 44 47 822
+49 30 28 44 47 828
+49 30 28 44 47 828
cbp@(BITTE ENTFERNEN)caritas.de
  • Beschreibung
Beschreibung

Im heutigen Workshop diskutierten Vertreter_innen aus WfbM, von "Werkstatträte Deutschland" und des CBP gemeinsam mit Wilfried Oellers, Beauftragter für Menschen mit Behinderungen in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, über die Zukunft der WfbM.

"Werkstätten bieten für viele Menschen mit Behinderungen oder psychischen Erkrankungen Teilhabe am Arbeitsleben und damit eine sinnstiftende Beschäftigung und Struktur. Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf darf diese Teilhabe nicht länger vorenthalten werden, auch sie sollen ihr Recht auf Arbeit ausleben dürfen", fordert Johannes Magin, 1. Vorsitzender des CBP. Dabei stellt er heraus: "Für uns als Verband ist es selbstverständlich, dass es eine faire Entlohnung für die geleistete Arbeit der Beschäftigten geben muss. Dazu müssen wir gemeinsam mit der Bundespolitik realistische Lösungen entwickeln. Allerdings brauchen auch Werkstätten selbst durch die Corona-Pandemie zurzeit vielerorts finanzielle Unterstützung."

Die Corona-Pandemie hat gezeigt, dass es dringend eine Reform der WfbM braucht. Durch die Pandemie-bedingten Betretungsverbote mussten WfbM ihren Betrieb teilweise einstellen, auch kamen weniger Aufträge aus der Privatwirtschaft. Die WfbM verzeichneten teilweise hohe finanzielle Einbußen. Für die Beschäftigten bedeutet das, dass ihr Entgelt oftmals nicht in voller Höhe ausgezahlt werden kann. Anders als Arbeitnehmer_innen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt besteht für sie kein Anspruch auf Kurzarbeitergeld.

Der CBP erarbeitet seit 2019 gemeinsam mit Caritas-Werkstätten aus dem gesamten Bundesgebiet und Werkstatt-Räten Vorschläge für ein gerechteres Entgeltsystem und wird sie dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Herbst 2020 vorstellen. Zudem setzt sich der CBP dafür ein, dass Menschen mit Schwerst- und Mehrfachbehinderungen Zugang zur WfbM erhalten. Ihnen wird aufgrund des Umfangs der Pflege häufig die Teilhabe am Arbeitsleben durch die zuständigen Leistungsträger verwehrt.

Bei dem heutigen Workshop wird unter anderem mit Wilfried Oellers, Beauftragter für Menschen mit Behinderungen in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, über das Positionspapier der Fraktion "Werkstatt 2020 - Gut aufgestellt auch in Zukunft" debattiert. Der CBP stimmt den Positionen der Fraktion zu einer Neuregelung der Werkstatt-Entgeltsystematik zu, die eine Umstrukturierung der Entgelt-Zusammensetzung vorsieht und am Ende zu mehr Geld für die Beschäftigten führt ohne gleichzeitig die WfbM finanziell überzubelasten.

  • Ansprechperson
Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie e.V.
+49 30 28 44 47 822
+49 30 28 44 47 822
cbp@(BITTE ENTFERNEN)caritas.de

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Teilhabe am Arbeitsleben

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Werkstätten nachhaltig finanzieren – für faire Entgelte und den Zugang zur Arbeit für alle Menschen mit Behinderung

Der Bundesfachverband Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie (CBP) setzt sich für eine regelmäßige Entgelterhöhung für Beschäftigte in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) und die Existenzsicherung der Werkstätten ein. Darüber hinaus fordert er die Teilhabe am Arbeitsleben auch für Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf.
YouTube cbp.caritas.de Linkedin cbp.caritas.de
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