Berlin, 5. Mai 2026 - Der Zugang zu individuellen Teilhabeleistungen wird durch dieses Gesetzgebungsvorhaben für Familien mit Kindern und Jugendlichen mit Behinderung erheblich erschwert; die Eltern werden für Leistungen zahlen müssen, die bisher kostenfrei waren, so die Feststellung des Bundesverbandes Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie e.V. (CBP) zum Referentenentwurf eines Ersten Gesetzes zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) vom 23. März 2026.
Mit dem Referentenentwurf zum Ersten Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetz (1. KJHSRG) soll die Übertragung der Zuständigkeit von der Eingliederungshilfe im SGB IX auf die Jugendämter für alle Kinder und Jugendliche mit Behinderung im SGB VIII erfolgen. Ab dem 1. Januar 2028 sollen die Jugendämter auch für die Leistungen für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen zuständig sein. Bisher sind die Jugendämter nur für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung zuständig. Der Zuständigkeitswechsel soll für mehr als 325.000 Familien mit Kindern mit Behinderung erfolgen. Die Jugendämter sind jedoch bereits heute überlastet. Die Bearbeitungszeit von Anträgen beträgt derzeit bereits durchschnittlich 133 Tage, also mehr als 4 Monate.
"Die Teilhabe von Kindern mit Schwerst- und Mehrfachbehinderung muss im Mittelpunkt des gesetzgeberischen Handelns stehen, nicht die Kosten. Durch den nun geplanten Systemwechsel droht die Verschlechterung der Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit Schwerst- und Mehrfachbehinderung durch den erschwerten Zugang zu individuellen Leistungen in der Kinder- und Jugendhilfe und den Verweis auf die Infrastrukturleistungen in Schulen und Kitas, die entweder gar nicht vorhanden bzw. für Kinder und Jugendliche mit Behinderung nicht geeignet sind. Den Vorschlag des geplanten Zuständigkeitswechsels für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen von der Eingliederungshilfe in die Kinder- und Jugendhilfe (die sogenannte "inklusive Lösung") lehnen wir ab und schließen uns der Position der Behindertenbeauftragten der Länder und des Bundes an.", erklärt Wolfgang Tyrychter, 1. Vorsitzender.
Der CBP hat sich jahrelang für die "inklusive Lösung" in der Kinder- und Jugendhilfe und die Zusammenführung der Leistungen für Kinder und Jugendliche mit Behinderung eingesetzt. Die Teilhabe von Kindern mit Schwerst- und Mehrfachbehinderung, insbesondere von Kindern mit komplexen, seltenen oder hohen Unterstützungsbedarfen muss gesetzlich - wie bisher in der Eingliederungshilfe nach SGB IX - gesichert werden. Die spezialisierten Angebote und Einrichtungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX sind dem Entwurf zufolge auch wirtschaftlich gefährdet, da die Anerkennung und die Finanzierung der tariflichen und AVR-Vergütungen in der Kinder- und Jugendhilfe nicht sichergestellt sind.
Die 72-seitige Stellungnahme des CBP finden Sie im Dateianhang.
Der Bundesverband Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie e.V. (CBP) ist ein anerkannter Fachverband im Deutschen Caritasverband. Mehr als 1100 Mitgliedseinrichtungen begleiten mit ca. 94.000 Mitarbeitenden rund 200.000 Menschen mit Behinderungen oder psychischen Erkrankungen und unterstützen ihre selbstbestimmte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft.
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