Krankenversicherung zum 01.01.2004 müssen sich Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen verstärkt Gedanken um eine private Bestattungsvorsorge machen.
Gefordert wird in diesem Kontext, dass Gelder für die Bestattungsvorsorge bis zu einem Betrag in Höhe von 5000 ? für Sozialhilfe- und Arbeitslosengeld-II-Empfänger als Schonvermögen im Sinne des § 90 SGB XII definiert werden.
Stellungnahme
Brief "Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen müssen ein Recht auf eine angemessene Bestattungsvorsorge bekommen"
Erschienen am:
29.02.2008
Beschreibung