Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung begrüßen ausdrücklich, dass Kinder und Eltern, die gegenüber Leistungsbezieher*innen nach dem SGB XII unterhaltsverpflichtet sind, künftig entlastet werden sollen und die Unterhaltsheranziehung von Eltern und Kindern mit einem jeweiligen Jahresbruttoeinkommen von bis zu 100.000 Euro in der Sozialhilfe ausgeschlossen werden soll.
Des Weiteren sind die Fachverbände für Menschen mit Behinderung erleichtert, dass nun endlich der andauernde Rechtsstreit um die Leistungsberechtigung auf Grundsicherung von Menschen mit Behinderung im Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) beendet werden soll. Aus Sicht der Fachverbände für Menschen mit Behinderung war die Anerkennung dieses Anspruchs auch durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales lange überfällig und eine gesetzliche Klarstellung im Sinne der unten aufgeführten Rechtsprechung dringend angezeigt.
Auch die im Gesetzentwurf vorgesehene Entfristung der ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB) begrüßen die Fachverbände für Menschen mit Behinderung uneingeschränkt. Nur so kann diese neue Beratungsstruktur zu dem werden, was Menschen mit Behinderung dringend benötigen: Beratung auf Augenhöhe, niedrigschwellig, wohnortnah, barrierefrei und im Interesse der Menschen mit Behinderung. Die Fachverbände sehen allerdings mit Blick auf die Finanzierung Verbesserungsbedarf.
Schließlich sind die Fachverbände für Menschen mit Behinderung überzeugt, dass die Einführung eines Budgets für Ausbildung ein weiterer wichtiger Schritt ist, um Menschen insbesondere mit sogenannten geistigen Beeinträchtigungen Alternativen zur Beschäftigung in einer WfbM aufzuzeigen und zu ermöglichen. Bei allen Bemühungen, die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben inklusiver zu gestalten, wird immer deutlicher, dass einer der wesentlichen Schlüssel der Übergang von der Schule in den Beruf und die Berufsausbildung ist. Insofern unterstützen die Fachverbände für Menschen mit Behinderung die Einführung eines Budgets für Ausbildung zum Erwerb einer nach dem Berufsbildungsgesetz oder nach der Handwerksordnung anerkannten Berufs- oder Fachpraktikerausbildung.