Der Bundesverband Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie e.V. (CBP) bildet mit mehr als 1.100 Mitgliedern, die Einrichtungen und Dienste der Eingliederungshilfe betreiben, eine der größten Interessenvertretungen von gemeinnützigen Anbietern der sozialen Dienstleistungen für über 200.000 Kinder, Jugendliche und erwachsene Menschen mit Behinderung oder mit psychischer Erkrankung in Deutschland. Der CBP ist ein anerkannter Fachverband im Deutschen Caritasverband. Die Mitglieder des CBP tragen Verantwortung für über 94.000 Mitarbeitende und unterstützen die selbstbestimmte Teilhabe von Menschen mit Behinderung und psychischen Erkrankungen am Leben in der Gesellschaft.
Der CBP beschränkt sich bei seiner kurzen Stellungnahme ausschließlich auf die Regelung für Menschen mit Behinderung. Wegen der übrigen Regelungen nehmen wir Bezug auf die Stellungnahme des Deutschen Caritasverbandes vom 20. Juli 2020. Vor diesem Hintergrund nimmt der CBP wie folgt Stellung: Der Bundesverband Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie fordert die Regelbedarfsstufe 1 für Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung in besonderen Wohnformen der Eingliederungshilfe.
Die ausführliche Begründung und Stellungnahme erhalten Sie unten zum Download.