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02.09.2019

Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung

Es ist notwendig, dass die Novelle des BBiG die Situation der jungen Menschen mit Behinderung oder mit psychischer Erkrankung berücksichtigt und neue Möglichkeiten auf mehr Teilhabe und mehr Selbstbestimmung bei der beruflichen Ausbildung und Bildung schafft.

Erschienen am:

02.09.2019

Herausgeber:
Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie e. V.
Reinhardtstraße 13
10117 Berlin
+49 30 28 44 47 822
+49 30 28 44 47 828
+49 30 28 44 47 822
+49 30 28 44 47 828
+49 30 28 44 47 828
cbp@(BITTE ENTFERNEN)caritas.de
  • Beschreibung
Beschreibung

Der CBP begrüßt, dass der Gesetzesentwurf darauf abzielt, die berufliche Ausbildung z.B. durch die Möglichkeit einer Ausbildung in Teilzeit weiterzuentwickeln. Darin könnten Potentiale für Menschen mit Behinderungen oder mit psychischen Erkrankungen liegen. Durch eine inklusiv angelegte Novelle des BBiG sollte der Zugang zur beruflichen Bildung und Ausbildung für alle jungen Menschen verbessert werden.

Der CBP weist darauf hin, dass die Chancen von jungen Menschen mit Behinderungen oder mit psychischen Erkrankungen auf Bildung und den Abschluss einer Ausbildung in Deutschland weiterhin deutlich hinter denen junger Menschen ohne Beeinträchtigungen im vergleichbaren Alter liegen. Aus diesem Grunde ist es notwendig, dass die Novelle des BBiG die Situation der jungen Menschen mit Behinderung oder mit psychischer Erkrankung berücksichtigt und neue Möglichkeiten auf mehr Teilhabe und mehr Selbstbestimmung bei der beruflichen Ausbildung und Bildung schafft. Unser Hauptanliegen ist insbesondere die Verbesserung der Chancen von jungen Menschen mit Schwerst- und Mehrfachbehinderungen im Sinne der Artikel 24, 26 UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK). Die Bundesregierung hat 2009 die UN-BRK ohne Vorbehalt für Deutschland als rechtsverbindlich anerkannt. Der CBP fordert bei der Weiterentwicklung des BBiG die Berücksichtigung der besonderen Belange von jungen Menschen mit Behinderung und psychischen Erkrankungen. Ziel der Novelle müssen u.a. die Bereitstellung von individualisierten bzw. personenzentrierten Ansätze sein, die auf Grundlage von Nachteilsausgleichen und Rechtsansprüchen zur selbstbestimmten Teilhabe vorgegeben werden. Die allgemeinen Bildungs- und Ausbildungsangebote zeigen derzeit erhebliche fachliche Divergenzen und Defizite und verfehlen die von der Bundesregierung angestrebten Inklusionsziele bei weitem. Aus diesem Grunde gilt es die Novelle des BBiG zu nutzen, um die Rahmenbedingungen bundesweit weiterzuentwickeln und zu optimieren.

Der CBP schlägt im Folgenden insbesondere Ergänzungen zu den §§ 1, 2, 7a, 66, 88 BBiG vor.

  • Ansprechpartnerin
Portraitfoto Janina Bessenich
Janina Bessenich
Geschäftsführerin und Justiziarin
030 28 44 47 822
030 28 44 47 822
cbp@(BITTE ENTFERNEN)caritas.de

Weitere Informationen zum Thema

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Teilhabe am Arbeitsleben

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Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung

Der CBP begrüßt, dass der Gesetzesentwurf darauf abzielt, die berufliche Ausbildung z.B. durch die Möglichkeit einer Ausbildung in Teilzeit weiterzuentwickeln. Der CBP weist darauf hin, dass die Chancen von jungen Menschen mit Behinderungen oder mit psychischen Erkrankungen auf Bildung und den Abschluss einer Ausbildung in Deutschland weiterhin deutlich hinter denen junger Menschen ohne Beeinträchtigungen im vergleichbaren Alter liegen. Aus diesem Grunde ist es notwendig, dass die Novelle des BBiG die Situation der jungen Menschen mit Behinderung oder mit psychischer Erkrankung berücksichtigt und neue Möglichkeiten auf mehr Teilhabe und mehr Selbstbestimmung bei der beruflichen Ausbildung und Bildung schafft.
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