Der Gemeinsame Bundesausschuss erarbeitet gegenwärtig eine Richtlinie gem. § 92 Abs. 6b SGB V zur "berufsgruppenübergreifenden, koordinierten und strukturierten Versorgung insbesondere für schwer psychisch kranke Versicherte mit komplexem psychiatrischen oder psychotherapeutischen Behandlungsbedarf". Im Kern geht es darum, mehr als 25 Jahre nach der Psychiatrie-Enquete die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass schwer psychisch kranke Menschen bundesweit auf Versorgungsnetzwerke zurückgreifen können, die ihren unterschiedlichen und wechselnden Bedarfen gerecht werden und ihnen die Übergänge zwischen den Systemen der sozialen Sicherung erleichtern können. Der CBP war zu einer Stellungnahme aufgerufen und setzt sich darin insbesondere dafür ein, dass:
- die Errichtung eines solchen Netzwerkes nicht an zu hohe Hürden geknüpft wird. Es soll eine flächendeckende Versorgung mit diesen Angeboten sichergestellt werden können.
- der Zugang zu den Netzwerken nicht starr an medizinische Diagnosen geknüpft wird. Einzelfallbeurteilungen müssen möglich bleiben.
- Klient_innen aktiv in die Behandlungsplanung und -gestaltung einbezogen werden. Peers und Ex-Ins sollen in die Behandlung einbezogen werden.
- Einschränkungen in der Behandlungs- und Mitwirkungsfähigkeit als systembedingte Barrieren verstanden werden. Sie erfordern die verbindliche Erstellung eines alternativen Planes und den Einbezug in einen Gesamtplan der Teilhabeplanung nach dem BTHG. Schwankungen in der Kooperation dürfen nicht zum Ausschluss von der Versorgung führen.
Die vollständige Stellungnahme können Sie unten herunterladen.